Gefahrstoffe werden in allen Krankenhäusern eingesetzt. Jede Klinik ist nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, folgende
gesetzlichen Forderungen zu erfüllen:
Fortschreibung eines Gefahrstoffkatasters Betriebsanweisungen erstellen Ersatz durch weniger gefährliche Gefahrstoffe
Durchführung von Gefahrstoffschulungen
Grundsätzlich gilt die Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
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Umwelt und Krankenhaus Consulting
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Ronald Hackelberg
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Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund
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Tel. 0231 / 9742-7740- Fax 0231 / 9742-7749
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eMail: ronald.hackelberg@ukc-umweltundkrankenhaus.de
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