Gefahrstoffe
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Beauftragte

Gefahrstoffe
werden in allen Krankenhäusern eingesetzt.
Jede Klinik ist nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, folgende gesetzlichen Forderungen zu erfüllen:

Fortschreibung eines Gefahrstoffkatasters  Betriebsanweisungen  erstellen
Ersatz durch weniger gefährliche Gefahrstoffe
Durchführung von Gefahrstoffschulungen

Grundsätzlich gilt die Berücksichtigung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe.

Umwelt und Krankenhaus Consulting

Ronald Hackelberg

Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund

Tel. 0231 / 9742-7740- Fax 0231 / 9742-7749

eMail: ronald.hackelberg@ukc-umweltundkrankenhaus.de

 

Gefahrstoffe und ihre Kennzeichnung

Ätzender Stoff

Biogefährdender Stoff

Brennbarer Stoff

Entzündlicher Stoff

Explosiver Stoff

Gesundheitsschädlicher Stoff

Giftiger Stoff

Radioaktiver Stoff

Umweltgefährlicher Stoff

 

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